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Regierungsmitteilung vom 15. Dezember 2022. Verstärkter Tierschutz bei der Fischerei. Die Regierung genehmigt die kantonalen Fischereibetriebsvorschriften und macht so einen weiteren Schritt hin zu verstärkten Schonung der Fischbestände. Die neuen Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei umfassen im Wesentlichen Anpassungen bei der Fangzahl sowie bezüglich des Umgangs mit gefangenen Fischen. An Fliessgefässern dürfen ab der Fischereisaison 2023 pro Tag maximal vier Fische, an Seen maximal sechs Fische entnommen werden. Diese Einschränkung folgt einem Antrag, der an der Delegiertenversammlung 2022 des kantonalen Fischereiverbands angenommen wurde. Dem Kanton ist es ein Anliegen, dass die Angelfischerei nach höchsten tierschutzrechtlichen Grundsätzen ausgeübt wird. Entsprechend wird künftig der Lebendtransport von gefangenen Fischen, mit Ausnahme der Elritze, verboten und der Fang von Köderfischen ist nur noch Personen mit einem fischereilichen Sachkundenachweis erlaubt. Weitere Anpassungen betreffen die Einführung neuer Schongebiete sowie Spezialregelungen bei der Verwendung von Ködern an den beiden Seen "Doggiloch" in Klosters und "Pläviggin" in Küblis.

Berichte & Artikel

 

Untersuchung von Wasser und Fischen in den Oberengadiner Seen

https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2022/Seiten/2022013101.aspx

 

 

Im Bündner Jäger finden sich auch für interessierte Fischer immer wieder schöne Bilder und Berichte. Die Monatszeitschrift «Bündner Jäger» ist auch als Jahres - Schnupperabonnement für nur 35.- Franken unter info@bkpjv.ch erhältlich.

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/Gesetztesdokumente/Info_markierte_Aeschen.pdf

 

Zurzeit finden Untersuchungen zur Bestanddessituation der Äschen im Engadin statt. Dazu wird einigen Äschen ein PIT-Tag, ein elektronischer Passiv-Sender, in die Bauchhöhle eingepflanzt. Diese Methodik liefert wichtige Daten zum Wanderverhalten der Äschen. Äschen die einen PIT-Tag in der Bauchhöhle haben, sind äusserlich, vor den Bauchflossen, mit einem oder zwei blauen Punkten markiert.

Fischerei in Graubünden - ein Kurzportrait

„Die bündnerischen Fischereiverhältnisse sind so mannigfaltig …“, schwärmte anno 1913 der erste Präsident des kantonalen Fischereiverbandes Prof. A. Florin. Vielfältig, wenn auch vielerorts nicht mehr so ergiebig wie früher, ist die Fischerei im Kanton Graubünden auch heute noch.

Das Fischereirecht im Kanton Graubünden wird seit 1903, mit Ausnahme einzelner Privatrechte, durch das Patentsystem verliehen (Kantonsregal). Durch die Entrichtung einer Gebühr an den Kanton steht es jeder Person ab dem 14. Altersjahr frei, die Fischerei an den meisten Gewässern in Graubünden auszuüben.

Fischereipatente Online

Die Lebensräume in Fliessgewässern und Seen werden durch ihre Umgebung geformt und sind in einem Gebirgskanton entsprechend vielfältig. Von tosenden Gletscherbächen über steile Gebirgsbäche, abgelegene Bergseen bis zu verästelten Flusssystemen und Auengebieten ist alles zu finden. Einzig grosse Seen und Flüsse wie sie im Mittelland zu finden sind, gibt es nicht. Dafür prägen künstlich geschaffene Stauseen vielerorts das Landschaftsbild.

In Graubünden sind rund 11‘000 km Fliessgewässer kartographisch erfasst. In knapp 1‘700 km davon finden wir Fische. Dies entspricht einer produktiven Wasserfläche von rund 1'400 ha. Das durchschnittliche jährliche Ertragsvermögen beträgt 25 kg pro ha und entspricht dem Erwartungswert für die meist nährstoffarmen alpinen Gewässer. In den Bächen und Flüssen werden pro Jahr um die 110‘000 Fische, meist Bachforellen, gefangen.

Obwohl grosse Seen fehlen, ist Graubünden dennoch reich an stehenden Gewässern. Es gibt insgesamt rund 600 kleinere Seen. Von den historisch belegten ca. 250 fischhaltigen Seen werden zurzeit noch insgesamt 196 fischereilich genutzt. Dazu gehören 140 Bergseen, 17 Talseen, 29 Stauseen und 10 Baggerseen. 18 Seen sind in Privatbesitz (Gewässer mit Sonderfischereirechten). Das durchschnittliche, jährliche Ertragsvermögen der Seen ist mit 13 kg pro ha als sehr gering einzustufen. Rund 90‘000 Fische, mehrheitlich Forellen und Seesaiblinge, werden in den Seen pro Jahr gefangen.

In den Gewässern des Kantons Graubünden sind 34 Fisch- und 2 Krebsarten nachgewiesen. Die Hälfte dieser Fischarten kommt aber nur selten oder vereinzelt vor. Die häufigste und am weitesten verbreitete Fischart ist die Bachforelle. Die meisten Fischgewässer des Kantons gehören denn auch der Forellenregion an. Ausnahmen sind die untersten Abschnitte des Alpenrheins und der Moesa, die der Äschenregion zugeordnet werden.

Was im Kanton Graubünden seit 2002 Pflicht ist, wurde am 1.1.2009 per Bundesgesetzgebung gesamtschweizerisch eingeführt. Jede/r FischerIn, der/die einen Monat oder länger Fischen will, startet die Fischereikarriere mit einer Ausbildung. Nach erfolgreichem Kursbesuch ist man BesitzerIn eines gesamtschweizerisch anerkannten Sachkunde-Nachweises der Fischerei.
Zum Bezug eines Fischereipatentes sind alle Personen berechtigt, die im Bezugsjahr mindestens das 14. Altersjahr erfüllt haben. Jugendpatente erhält man im Alter von 14 bis 17 Jahren und werden zum halben Preis abgegeben. Das Mitangelrecht ermöglicht aber Jugendlichen bis 13 Jahre in Begleitung eines mündigen Patentinhabers (mind. 18 Jahre alt) zu fischen.